Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu...
Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.
Der ANE ist Endkunde eines VNB und ist Eigentümer des Arealnetzes. Sein Arealnetz wird für die Eigenversorgung und die Versorgung von anderen vom ANE unabhängigen Endverbraucher des VNB genutzt.
Der Eigenbedarf (Hilfsspeisung gemäss EnV) eines Kraftwerks ist die elektrische Leistung und die Energie, die für den unmittelbaren Betrieb der Erzeugungsanlage benötigt wird. Eingeschlossen dabei ist der Verbrauch der für den Betrieb der Erzeugungsanlage unentbehrlichen Neben- und Hilfsanlagen. Der...
Der ÜNE ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in seinem Eigentum befindlichen Betriebsmittel, die einen Bestandteil des schweizerischen Übertragungsnetzes bilden.
Definition der Genauigkeit der Messapparate.
Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.
Inhaber von Energieerzeugungsanlagen, an welchen Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung zu höchstens 50 Prozent beteiligt sind und die leitungsgebundene Energie: 1. vorwiegend für den Eigenbedarf, oder 2. ohne öffentlichen Auftrag vorwiegend oder ausschliesslich zur Einspeisung ins Netz...
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu...
Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...