Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im TC definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Auslesung eines Messgerätes über technische Kommunikationswege.
Umfasst das Eigene Netz und die Netzelemente des Beobachteten Fremdnetzes ergänzt um die Netzelemente bzw. Äquivalente, die nötig sind, um ein erweitertes Netzmodell für den Netzbetrieb zu erstellen.
Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Bezeichnung eines Messpunktes zur eindeutigen Identifizierung.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Ein Systemdienstleistungsverantwortlicher erbringt Systemdienstleistungen im Auftrag eines Netzbetreibers.
Ein an einer Messstelle mit einer messtechnischen Einrichtung erfasster und aufbereiteter Wert (z.B. Spannung, Strom).
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Vergangener Zeitraum, welcher für die Bestimmung der Referenzmenge massgebend ist. Er entspricht im Grundsatz dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (z.B. Januar 2016 als Referenzperiode für Januar 2017).
Die betriebliche Messung umfasst die Erfassung von Messdaten für Aufgaben der Betriebsführung (im Unterschied zur Verrechnungsmessung).
Aus den ermittelten Netzkosten pro Netzebene- und der Kostenträgerrechnung werden anschliessend die eigentlichen Netznutzungstarife kalkuliert.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.
Staatlich anerkannte Zulassung und Eichung der Messapparate.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Umfasst die Erfassung von Mess- und Zähldaten für Aufgaben der Betriebsführung (nicht der Abrechnung).
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Der Systemschutzplan fasst vordefinierte Massnahmenpakete und Prozesse des Störungsmanagements zusammen. Diese Massnahmen werden mit den betroffenen Akteuren vorab abgestimmt.
Die für den Einsatz von Regelleistung zur Verfügung stehende, elektrische Leistung, bestehend aus Primär-, Sekundär- oder Tertiärregelreserve.
Messung des viertelstündlichen Lastgangs. Lastgangmessung ist Voraussetzung für einen Wechsel der Bilanzgruppe bzw. des Lieferanten.
Fähigkeit des Netzes, die Merkmale der Spannung in öffentlichen Versorgungsnetzen gemäss SNEN 50160 zu erfüllen.