Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Erfassung von Messdaten entweder durch visuelle Ablesung vor Ort oder mit datentechnischen Einrichtungen.
Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Auslesung eines Messgerätes über technische Kommunikationswege.
Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.
Definition der Genauigkeit der Messapparate.
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Gesamtheit der an einem Messpunkt angeschlossenen, messtechnischen Einrichtungen.
Der Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor) ist eine technische Einrichtung zur Ermittlung (i.d.R. ein Smart Meter) der Energieflussrichtung mit kommunikativer Kopplung zum Speichersystem (Wechselrichter).
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).
Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Total der grenzüberschreitenden Netzkapazität, welche dem Markt im Rahmen von Allokationsverfahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Wechsel des Energielieferanten durch den Endverbraucher.
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.