Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen...
Ein Systemdienstleistungsverantwortlicher erbringt Systemdienstleistungen im Auftrag eines Netzbetreibers.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Der BGV ist gegenüber dem BGK für eine jederzeit möglichst ausgeglichene Energie- und Leistungsbilanz zwischen Beschaffung und Abgabe in seiner Bilanzgruppe verantwortlich. Im Weiteren ist er für die ordnungsgemässe Fahrplanabwicklung verantwortlich.
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Reine Speicher sind Anlagen, welche mit keinem Endverbraucher verbunden sind und Energie ausschliesslich zu Speicherungszwecken vom Verteilnetz beziehen und diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einspeisen.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Ein kraftwerksnaher Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine den zweifachen Wert ihres Nennstromes überschreitet.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.
Als Referenzmenge gilt die Menge der verbrauchten elektrischen Energie (kWh) während der Referenzperiode. Falls keine feststellbare Referenzmenge vorliegt, legt diese der VNB fest. Er orientiert sich dabei an vergleichbaren Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Bei saisonalen Tätigkeiten (z.B...
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren...
Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren, a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten...
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu...
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Bezeichnet ein Gebiet, in dem die Verpflichtungen der ÜNB hinsichtlich der Fahrplanerstellung aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Erfordernisse gelten.
Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Ein Lieferant beschafft von einem oder mehreren Händlern und/oder Erzeugern Energie und ggf. Herkunftsnachweise zur Versorgung seiner Endverbraucher.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Maximal zur Verfügung stehende Menge elektrischer Energie (kWh), die in einer Kontingentierungsperiode von einem kontingentierten Verbraucher bezogen werden darf. Das Kontingent wird durch die Multiplikation des Kontingentierungssatzes mit der Referenzmenge gebildet.
Der Systemdienstleistungserbringer ist ein Akteur im Strommarkt, der Systemdienstleistungen im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers erbringt Im Kontext der Angebotslenkung ist der Systemdienstleistungserbringer derjenige, welcher den Datenaustausch mit der zentralen operativen Stelle sicherstellt.
Der Kontingentierungssatz gibt in Prozenten an, wie gross der zulässige Verbrauch bezogen auf die Referenzmenge ist. Der Kontingentierungssatz ist grundsätzlich für alle kontingentierten Verbraucher gleich. Er kann mittels Verordnungsänderung neu festgelegt werden und für die verschiedenen...
Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten...
Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu...
Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der...
Die nationale Netzgesellschaft kann eine kritische Netzsituation erklären, wenn nach der aktuellen Einschätzung dies zur Gewährleistung des sicheren Netzbetrieb notwendig ist und wenn die Bedingungen für den gefährdeten oder gestörten Netzzustand erfüllt sind und diese Zustände nur mit Massnahmen...
Eine schwere Mangellage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Landesversorgung erheblich gefährdet ist und dadurch grosse volkswirtschaftliche Schäden unmittelbar drohen; oder erheblich gestört ist (LVG Artikel 2 Buchstaben b). Der Fachbereich Energie beurteilt die Versorgungslage und stellt bei...
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Wechsel des Energielieferanten durch den Endverbraucher.
Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.
Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Technische Einrichtung zur Steuerung von Tarif- und Beleuchtungseinrichtungen sowie zur Abschaltung und Freigabe bestimmter Verbrauchergruppen.
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.
In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.
Jede automatische, manuelle oder über Fahrplan abgerufene Änderung der Arbeitspunkte der Erzeugungseinheiten, um die Sekundärregelreserve rechtzeitig wiederherzustellen.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.
Eindeutiger Identifikationscode für einen Akteur oder ein Gebiet (Area), welcher von einer von der ETSO bezeichneten Ausgabestelle zugeteilt wird.
Der Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor) ist eine technische Einrichtung zur Ermittlung (i.d.R. ein Smart Meter) der Energieflussrichtung mit kommunikativer Kopplung zum Speichersystem (Wechselrichter).
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Der Erzeuger betreibt eine oder mehrere Erzeugungseinheiten und produziert damit elektrische Energie, worüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Herkunftsnachweise ausgestellt werden.