Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)
Der ÜNB erbringt in seiner Funktion als Bilanzgruppenkoordinator die Dienstleistung des Bilanzmanagements zugunsten der BGV. Er ist insbesondere für das Fahrplanmanagement mit den Bilanz-gruppen sowie für den Ausgleich der Gesamtbilanz der Regelzone Schweiz zuständig. Wird eine Bilanzgruppe...
Bezeichnet die im Eigentum der ÜNB stehende(n) oder von ihnen kontrollierte(n) Organisation(en), die in einer oder mehreren Kapazitätsberechnungsregion(en) Aufgaben im Zusammenhang mit der regionalen Koordination der ÜNB wahrnimmt/wahrnehmen.
Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.
Messung des viertelstündlichen Lastgangs. Lastgangmessung ist Voraussetzung für einen Wechsel der Bilanzgruppe bzw. des Lieferanten.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Der Kostenwälzung wird der gemessene Leistungsbezug des Vorjahres zugrunde gelegt. In diesem Verfahren werden die Leistungsmaxima pro Kundengruppe je Netzebene ermittelt.