Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Die für den Einsatz von Regelleistung zur Verfügung stehende, elektrische Leistung, bestehend aus Primär-, Sekundär- oder Tertiärregelreserve.
Gesamtheit aller Aufgaben eines Netzbetreibers im Rahmen a) des koordinierten Einsatzes der ihm zur Verfügung stehenden Kraftwerke (z.B. zur Einhaltung der Leistungsbilanz, die Frequenzhaltung und das Engpassmanagement) b) der Netzführung (Überwachung, Revisionskoordination, Schalten, Setzen von...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten...
Gemessene Zeitreihe des Energieflusses von der Erzeugungseinheit zum Netz.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Elektrische Energie, die zum Aufbau von elektrischen oder magnetischen Feldern benötigt wird, bzw. im Netzbetrieb für die Spannungshaltung eingesetzt wird.
Bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Regelzonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird. Im Gegensatz zum Redispatch erfolgt die Umsetzung nicht knotenbasiert mit definierten Kraftwerken.
Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)
Kommt es auf einer Freileitung zu einem Kurzschluss, entsteht häufig ein Störlichtbogen, der nicht von selbst erlischt. Da durch den Lichtbogen die Fehlerursache häufig beseitigt wird (z. B. ein Ast, der auf die Leitung gefallen ist, verbrennt), führt man eine automatische Wiedereinschaltung durch...
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Der Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor) ist eine technische Einrichtung zur Ermittlung (i.d.R. ein Smart Meter) der Energieflussrichtung mit kommunikativer Kopplung zum Speichersystem (Wechselrichter).
Handlungen, die sich mit der Abwicklung der Energiefahrpläne befassen, wie zum Beispiel Identifikationen der Akteure, Festlegung der Fahrpläne, Mitteilung und Validierung der Fahrpläne usw.
Elektrizität, die zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Bezug oder der effektiven Lieferung einer Bilanzgruppe und deren Bezug beziehungsweise deren Lieferung nach Fahrplan in Rechnung gestellt wird.
Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ist die Vollzugsorganisation des VSE zur Strombewirtschaftung. Der VSE hat OSTRAL zum Zweck des Vollzugs einer Strombewirtschaftung gebildet. Organisatorisch ist OSTRAL eine Kommission des VSE und in der Branche breit...
Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Eindeutiger Identifikationscode für einen Akteur oder ein Gebiet (Area), welcher von einer von der ETSO bezeichneten Ausgabestelle zugeteilt wird.
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.
In der Netzsicherheitsrechnung und Betriebsplanung verwendete Liste von Netzelementen und ausgewählten Kombinationen von Netzelementen des "Koordinierten Fremdnetzes", für die die Auswirkung des Ausfalls auf das übrige Beobachtungsgebiet berechnet wird.
Durch den Netzzuschlag finanzierte Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität, die durch die Nutzung von Sonnenenergie in Anlagen ab 10kW, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft in Anlagen bis zu 10 MW sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird.
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu...
Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Verfahren für die Zuteilung von Kapazitätsrechten im Rahmen des Engpassmanagements.
Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Erfassung von Messdaten entweder durch visuelle Ablesung vor Ort oder mit datentechnischen Einrichtungen.
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.
Technische Einrichtung zur Steuerung von Tarif- und Beleuchtungseinrichtungen sowie zur Abschaltung und Freigabe bestimmter Verbrauchergruppen.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Die betriebliche Messung umfasst die Erfassung von Messdaten für Aufgaben der Betriebsführung (im Unterschied zur Verrechnungsmessung).
Umfasst die Erfassung von Mess- und Zähldaten für Aufgaben der Betriebsführung (nicht der Abrechnung).
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.
Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.
Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.
Koordination von Aufgaben, die für den Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes und die Einbindung in das ENTSO-E-Verbundnetz notwendig sind.
Handlungen, die sich mit der Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Messdaten (vor allem Energiewerte) mit Hilfe der Informatiksysteme befassen.
Engpassleistung von Erzeugungs- oder Übertragungsanlagen oder anderen elektrischen Anlagen, ausgedrückt in Megawatt [MW] für Wirkleistung oder Mega-Volt-Ampere-Reaktiv [Mvar] für Blindleistung.
Object Identification System zur Kennzeichnung der Messdaten gemäss IEC 62056-61:2002. Ergibt zusammen mit der Messpunktbezeichnung eine eindeutige Identifikation von Messwerten.
Ein Lieferant beschafft von einem oder mehreren Händlern und/oder Erzeugern Energie und ggf. Herkunftsnachweise zur Versorgung seiner Endverbraucher.
Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
Rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt, um gegenüber der nationalen Netzgesellschaft eine gemeinsame Mess- und Abrechnungseinheit innerhalb der Regelzone Schweiz zu bilden.
Funktionale Beschreibung der Betriebsmittel des Übertragungs- und Verteilnetzes, als auch von fiktiven Elementen (Netzeinspeisungen, Lasten, etc.) welche in einem Netzmodell verwendet werden.
Total der grenzüberschreitenden Netzkapazität, welche dem Markt im Rahmen von Allokationsverfahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.
Natürliche oder juristische Person, die von einem oder mehreren Kraftwerkseigentümern als Anlagenbetreiber benannt und für den Betrieb eines Kraftwerks zuständig ist.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Ein Händler beschafft Energie und/oder Herkunftsnachweise von Lieferanten, anderen Händlern oder der Strombörse und gibt diese an weitere Händler, an die Strombörse oder an Lieferanten weiter.
Akteur, der Elektrizität aus dem Übertragungsnetz oder dem Verteilnetz entnimmt oder einspeist. Der Netznutzer ist insbesondere für den Abschluss von Netznutzungsverträgen für alle seine Anschlusspunkte zuständig.
Durch die Grenzwerte der Frequenz definierter Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Einheit von Primärregler und Maschine.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ÜNB, S-KWB und S-KAB im In- und Ausland, die in der Planung der Ausserbetriebnahmen und im Betrieb vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland oder Äquivalente, die notwendig sind, um ein Netzmodell für die Netzbetriebsführung und Netzbetriebsplanung zu erstellen.
Bezeichnet die im Eigentum der ÜNB stehende(n) oder von ihnen kontrollierte(n) Organisation(en), die in einer oder mehreren Kapazitätsberechnungsregion(en) Aufgaben im Zusammenhang mit der regionalen Koordination der ÜNB wahrnimmt/wahrnehmen.