Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu...
Der ANE ist Endkunde eines VNB und ist Eigentümer des Arealnetzes. Sein Arealnetz wird für die Eigenversorgung und die Versorgung von anderen vom ANE unabhängigen Endverbraucher des VNB genutzt.