Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).