Beschleunigte Verfahren für die Stromnetze aller Ebenen

26.06.2024
Nach dem klaren JA zum Stromgesetz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien endlich Fahrt aufnehmen. Damit die Stromnetze nicht zum Flaschenhals der Energiewende werden, müssen sie zwingend zeitgleich mit dem Produktionsausbau weiterentwickelt werden. Die Gesetzesvorlage, die der Bundesrat in die Vernehmlassung schickt, muss allerdings zwingend für die Netze aller Ebenen mehr Tempo bringen.

Das Stromgesetz verbessert die Bewilligungsfähigkeit von Projekten zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit der Ausbau auch zügig vorangeht, braucht es ergänzend eine Beschleunigung der Verfahren. Diese dauern heute viel zu lang, denn mit Verfahrensdauern von 15 und mehr Jahren für Wasser- und Windkraftprojekte oder Stromnetzvorhaben bleiben die Ziele ausser Reichweite.

Mit dem Beschleunigungserlass diskutiert das Parlament bereits, die Verfahren für Produktionsanlagen von nationalem Interesse zu straffen. In der Gesetzesvorlage fehlen jedoch analoge Verbesserungen für die Netze. Entsprechende Vorschläge hat der Bundesrat heute zur Vernehmlassung unterbreitet. Der VSE begrüsst diesen Schritt. Es ist allerdings zentral, dass nicht nur für die Übertragungs-, sondern auch für die Verteilnetze Beschleunigungsmassnahmen ergriffen werden. Denn der Umbau des Energiesystems bedeutet vor allem auch einen Um- und Ausbau der Netze auf den unteren Netzebenen. Die zunehmende Dezentralisierung, insbesondere die vielen dezentralen PV-Anlagen, und die steigende Anzahl Elektroautos und Wärmepumpen fordern die Verteilnetze ganz besonders.

Ohne Netz kein Strom

Der VSE betont schon lange: Stromnetze und Produktionsanlagen müssen als Gesamtsystem begriffen werden. Eine Produktionsanlage dient niemandem, wenn kein Anschluss vorhanden ist oder die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den Strom abzutransportieren und zu verteilen. Beschleunigungsmassnahmen müssen aus diesem Grund die bundesrechtlichen Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren für die Netze umfassen und alle Netzebenen berücksichtigen. Es muss sichergestellt sein, dass die Bewilligungen für die netzseitigen Anschlüsse und Leitungen zeitgleich mit denjenigen für die Produktionsanlage erteilt werden. Andernfalls können die Energie- und Klimaziele nicht erreicht werden. Die Bevölkerung steht klar hinter diesen Zielen, wie das Abstimmungsergebnis zum Stromgesetz verdeutlichte.

Vernehmlassungsvorlage (Bund)   Dossier «Stromnetze» (VSE)

Leiterin Kommunikation

Claudia Egli

Tel. +41 62 825 25 30, claudia.egli@strom.ch

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