Externer NA-Schutz: Übergangsregelung bei der Installation einer PV-Anlage

25.07.2024
Infoblatt zur Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7)».

Im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE wurden von September 2022 bis Juni 2024 im Projekt NAEEA+ Untersuchungen zur Notwendigkeit eines externen Netz- und Anlageschutzes (NA-Schutz) bei Energieerzeugungsanlagen (EEA) in Niederspannungsnetzen durchgeführt, mit dem Fokus auf Photovoltaik-Wechselrichter.

In seiner Mitteilung vom 11. Juli 2024 hat der VSE über die Zwischenergebnisse des Projektkonsortiums informiert (siehe unten). Die Ergebnisse des Projektkonsortiums werden in die Überarbeitung der Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» des VSE, für welche die Publikation im Frühjahr 2025 vorgesehen ist, eingehen.

Bis zur Publikation der überarbeiteten Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» gilt für Wechselrichter im Niederspannungsnetz folgende Übergangsregelung:

  • Verfügen die Wechselrichter über einen normkonformen internen NA-Schutz mit integriertem Kuppelschalter, kann auf die Verwendung eines zusätzlichen externen NA-Schutzes bei netzfolgenden Wechselrichtern verzichtet werden. Unter netzfolgenden Wechselrichtern versteht man Anlagen, die sich bei dauerhaftem Spannungsverlust (Netzausfall) galvanisch vom Netz trennen und nicht notstrombetriebsfähig sind.
  • Der interne NA-Schutz muss immer aktiv sein und die Einstellungen müssen den Schweizer Ländereinstellungen gemäss der Branchenempfehlung «NA/EEA-NE7 – CH 2020» des VSE entsprechen.

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