Das Verfassungsgericht Jura gibt BKW und La Goule teilweise Recht

Die BKW und La Goule, Verteilnetzbetreiber der Kantone Jura und Bern, nehmen das Urteil des Verfassungsgerichts Jura zum kantonalen Stromversorgungsgesetz (StromVG) zur Kenntnis. Beide Betreiber werden ihre Massnahmen zugunsten der Energiewende in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten fortsetzen.
29.06.2023

Das ist eine Medienmitteilung der BKW – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder

 

Ende Dezember 2022 hatten die BKW Energie AG (BKW) und die Société des Forces Électriques de La Goule SA (La Goule) beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Prüfung des StromVG mit dem übergeordneten Recht eingereicht, der am 23. November 2022 vom jurassischen Parlament angenommen wurde. Für die beiden historischen Betreiber des Elektrizitätsnetzes im Jura ging es darum, die Rechtmässigkeit bestimmter Bestimmungen, die nach Ansicht der Gesuchsteller gegen die Verfassung verstossen, zu überprüfen, um einen klaren und dauerhaften Rechtsrahmen zu schaffen.

In seiner am 14. Juni 2023 veröffentlichten Entscheidung entschied das Verfassungsgericht teilweise zugunsten der beiden Energieunternehmen und erklärte einige von ihnen angefochtenen gesetzlichen Bestimmungen für nichtig. Diese Bestimmungen zielten darauf ab, kantonale Bedingungen für die Aufteilung der Versorgungsgebiete festzulegen. Der Gerichtshof befand, dass die Kantone nicht befugt sind, Verpflichtungen hinzuzufügen, die über die im Bundesrecht vorgesehenen hinausgehen.

BKW und La Goule sind der Ansicht, dass das Verfassungsgerichtsurteil, welches ihre Analyse bestätigt, einen ausreichenden Rahmen für die weiteren Arbeiten schafft. De facto werden die beiden Energieunternehmen ihre Zusammenarbeit mit dem Gemeinwesen bei der Umsetzung des StromVG unter Achtung der Rechte der Interessenträger fortsetzen.

Im Einklang mit ihren grundlegenden Werten werden BKW und La Goule ihr gesamtes Know-how und ihre Professionalität weiterhin zum Nutzen ihrer Kunden einsetzen. Als Vorreiter der Energiewende in der Schweiz werden die beiden Unternehmen – unabhängig vom Urteil des Verfassungsgerichts – ihr Engagement auf diesem Gebiet fortführen, insbesondere durch die Schaffung und Entwicklung der erneuerbaren und einheimischen Energieerzeugung. (bkw)